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Nachricht vom 04.12.2011

Aufstiegsfortbildungsförderung - Meister-BAföG

04.12.2011

Voraussetzungen der Förderung

Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen sind in der Regel förderungsfähig, wenn sie

  • auf eine abgeschlossene Erstausbildung aufbauen,
  • gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten,
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei mehreren Maßnahmeabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist, und
  • in Vollzeitform insgesamt nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern.

Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Förderungsart, -höhe und -dauer

Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen können eine Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) bis zu Euro 10.226,00 beantragen. Der Maßnahmebeitrag wird als Zuschuss und Darlehen gewährt. Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag beträgt 30,5 %. Über die jeweilige Differenz zum geförderten Maßnahmebeitrag besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Bankengruppe. Weiterhin werden die Kosten für die Erstellung des Meisterstückes oder vergleichbarer Arbeiten in anderen Bereichen zur Hälfte, höchstens jedoch mit Euro 1.534,00, durch Darlehen gefördert.

 Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs gewährt. Der Unterhaltsbeitrag beläuft sich auf monatlich

  • max. Euro 697,00 für Alleinstehende
  • max. Euro 907,00 für Alleinstehende mit einem Kind
  • max. Euro 912,00 für Verheiratete
  • max. Euro 1.122,00 für Verheiratete mit einem Kind
  • max. Euro 1.332,00 für Verheiratete mit zwei Kindern

 Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrages ist abhängig von

  • dem Einkommen / Vermögen des Teilnehmers während der Maßnahme bzw. zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • dem Einkommen des Ehegatten
  • der Wohnsituation (Wohneigentum oder zur Miete lebend) und der Höhe der Miete
  • der Art der Krankenversicherung (familienversichert, pflichtversichert, freiwillig versichert)

Der Unterhaltsbeitrag enthält bei Alleinstehenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von monatlich maximal Euro 238,00, zusätzlich für jedes Kind monatlich EUR 105,00 Für den Differenzbetrag besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Bankengruppe.

 

Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Höhe von Euro 113,00 pro Kind beantragen.

 Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die sich unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, werden diese Leistungen auf Antrag in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der letzte Prüfungstag liegt, jedoch höchstens für drei weitere Monate (Prüfungsvorbereitungsphase).

Darlehensbedingungen

Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Mit Beginn der Rückzahlung ist das Darlehen mit einem Zinssatz, der in der Regel unter dem marktüblichen Zinssatz liegt, zu verzinsen.

 Der Darlehensnehmer hat das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens Euro 128,00 zu tilgen. Das Darlehen kann auch innerhalb der Karenzzeit in einem Betrag vollständig zurückbezahlt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.

 Für ab dem 1.7.2009 begonnene Maßnahmen werden bei bestandener Fortbildungsprüfung gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.

Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder einen bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung, werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag bis zu 66 % Erlass des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.

 Der Antrag auf diesen Erlass ist bei der KfW-Bankengruppe in Bonn zu stellen, die unter der Tel. Nr. 0228-831-0 auch Ansprechpartner für Nachfragen zum Darlehen ist.

Antragstellung

Da die Bearbeitungszeit im Einzelfall länger dauern kann, empfehlen wir, den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

 Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten werden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen ist nicht möglich.

 Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts bei der zuständigen Stelle beantragt werden, Prüfungsgebühren können gegen Vorlage der Rechnung nachgefördert werden.

 

Zuständige Stelle in Schleswig-Holstein (für Teilnehmer/innen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein)
ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Gartenstr. 9
24103 Kiel 

Antragsunterlagen "Meisterbafög"

Bei Teilzeitmaßnahmen:

 Bei Vollzeitmaßnahmen:

 Bei Verheirateten:

 Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/des Ehegatten:

Ansprechpartner

Termine nur nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr
 Tel.: 0431-9905 4444
Fax: 0431-9905 2744  
MeisterBAfoeG@ib-sh.de


Kontakt über FRAU & BERUF - Berliner Ring 8-10, Eingang Kathrine-Faust-Str. - 23843 Bad Oldesloe 
Telefon: (0 45 31) 8 88 48 - 91 - Fax: (0 45 31) 8 93 09 39
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@familieundarbeitswelt.de zur Verfügung. 
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