Nachricht vom 13.01.2020
Hinzuverdienst für Rentner
13.01.2020
Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen
Hinzuverdienst für Rentner - ab Regelaltersgrenze grenzenlos
Rentner unter der Regelaltersgrenze können monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen.
Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist somit der Höhe nach identisch mit der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen, den Minijobs.
Nur Rentner mit Regelaltersgrenze dürfen unbegrenzt zu ihrem Altersruhegeld hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenbezüge hat. Ob es sich um einen Mini-Job oder um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, spielt dabei keine Rolle.
Die Einkünfte müssen allerdings versteuert werden, soweit es sich nicht um Jobs bis zu 450 Euro handelt. So fallen für die erwerbstätigen Rentner auch ermäßigte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.