Nachricht vom 03.06.2010
Kuren für gesetzlich Versicherte
03.06.2010
Wer sich auskennt, wird nicht abgewimmelt
Früher nutzten die Großeltern regelmäßig eine Kur. Bad Kreuznach oder Bad Wörishofen war das Ziel. Dort verbrachten sie den Sommerurlaub. So haben es viele in Erinnerung. Heute, so hat man den Eindruck, fährt kaum jemand mehr zur Kur. So einfach scheint es die bezahlte Erholung nicht mehr zu geben.
Ein Trugschluss: Jeder Patient hat das Recht auf eine Kur, wenn sie medizinisch notwendig ist! Allerdings ist der Papierkrieg, bis zur Genehmigung für viele Ärzte ein „lästiger Aufwand“. Zudem sei die Voraussetzung der „medizinischen Notwendigkeit“ oft ein umstrittener Punkt zwischen Kasse, Arzt und Patient. Fazit: Wer eine Kur möchte, sollte das Antragsverfahren genau kennen.
Die Kuren, zu denen die Großeltern vor 20 Jahren aufbrachen, waren oft reine Vorsorgemaßnahmen: Nach dem Frühstück im Traditions-Hotel und den ausgedehnten Spaziergängen kam mal eine Massage dran. „Von dieser Qualitätsstufe haben wir uns lange verabschiedet“, sagt Edelinde Eusterholz, Leiterin der Abteilung Prävention und Rehabilitation des Verbands der Angestellten Krankenkassen (VdAK) in Siegburg. Nicht zuletzt sei „das Geld knapper, und man muss es deshalb zielgerichteter einsetzen.“ Da frage man schon genauer nach, wer da in Kur gehen möchte.
Patient hat Rechtsanspruch
Grundsätzlich haben Krankenkassen und Rentenversicherer, die für die Kosten eines Kuraufenthaltes aufkommen, nichts gegen eine Kur. Im Gegenteil: Mit der Gesundheitsreform 2007 ist der gesamte Bereich der medizinischen Rehabilitation zur Pflichtleistung der Kassen geworden. Damit haben Patienten einen besseren Stand, was die Bewilligung angeht. In den letzten Jahren war die Ablehnungsquote für Mutter/Vater-Kind-Kuren so in die Höhe geschossen, dass viele Einrichtungen schließen mussten und vielen Müttern eine Kur verwehrt blieb, berichtet Petra Gerstkamp, stellvertretende Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks in Berlin. Seit der Reform würden wieder deutlich mehr Anträge bewilligt.
Patienten, die eine Kur in Anspruch nehmen möchten, sollten wegen ihrer Beschwerden unbedingt einen Arzt aufgesucht haben. Wer sich mit einem Erschöpfungs-Syndrom oder ständigen Rückenbeschwerden nie zum Arzt begibt, dann aber in Kur fahren möchte, hat oft schlechte Karten. Ambulanten Behandlungsmaßnahmen wird von Ärzten und Kassen zunächst der Vorzug gegeben (mit Ausnahme der Mutter-Kind-Kuren). Wenn diese nicht zur Heilung führen, kommt die dreiwöchige Kur in Betracht. Eine Kur ist eine Intensivierung der ambulanten Versorgung.
Erste Anlaufstelle ist der Arzt
Alle vier Jahre darf man in der Regel einen Antrag auf die medizinische Erholung stellen. Auch junge Patienten und Kinder haben einen Anspruch. Allerdings muss man hier die nächste Hürde nehmen: Der Arzt muss bei Anträgen an die Krankenkasse eine spezielle Qualifizierung im Bereich Rehabilitation oder physikalische Medizin haben. Das bedeutet für den Patienten, dass er unter Umständen zu einem ihm unbekannten Arzt gehen muss, der sein Beschwerdebild nicht genau kennt.
Im Antrag sollte man darauf achten, dass alle Fragen sorgfältig beantwortet werden. Oftmals werden die Anträge von den Ärzten nachlässig ausgefüllt. Der Patient sollte eventuell fehlende Therapien oder Diagnosen nachtragen. Für den Gutachter muss sich ein umfangreiches Bild der Beschwerden ergeben. Das erhöht deutlich die Chancen auf eine Bewilligung.