junge Menschen, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, diese aufgrund von Elternschaft bzw. Pflegetätigkeit unterbrechen und den Wiedereinstieg planen
junge Menschen, die noch keine Ausbildung begonnen haben, also während/nach der Schule Eltern wurden bzw.in Pflege eingebunden sind
Betriebe, die eine Teilzeit-Ausbildung in ihre Arbeitsabläufeintegrieren können
So kann es ablaufen:
Betrieb und Auszubildende einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden
Alle Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag, Nachmittag, Abend, Wochenzeitkonto)
An den Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz gefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert wird
Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt
Die Berufsschule wird über das gewählte Modell informiert
Die IHK bietet Beratung und Informationen zum Thema Teilzeitausbildung für:
junge Mütter und Väter sowie in Pflege eingebundene junge Menschen:
Unterstützung im Bewerbungsverfahren, Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Betriebe, deren Auszubildende während der Ausbildung schwanger wird
Betriebe, die ein ruhendes Ausbildungsverhältnis in Teilzeit weiterführen oder einen Teilzeitausbildungsplatz besetzen möchten:
Akquise von Ausbildungsplätzen in Teilzeit
Begleitung von Teilzeitausbildungsverhältnissen während der Lehrzeit