Allgemein- und berufsbildende Schulen
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In diesem Bereich unserer Internet-Präsenz dreht sich alles um
das Thema Schulen. Sie finden Infos zu
folgenden Schularten:
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Ganztagsschulen (632)
offene Ganztagsschulen mit Genehmigung, gebundene Ganztagsschulen, Schulen mit Ganztagsangebot
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Grundschulen (1.553)
vermittelt Grundkenntnisse und entwickelt Begabungen. Sie umfasst die Klassenstufen 1-4 (Primarbereich)
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Hauptschulen (102)
vermittelt eine allgemeine Bildung und ermöglicht einen Abschluss, der den Anforderungen für eine Berufsausbildung entspricht und weitere schul. Bildungsgänge eröffnet. Sie umfasst die Klassenstufen 5-9 (Sekundarstufe I). Eine 10. Klassenstufe ermöglicht einen Abschluss, der die Aufnahme in die Fachoberschule/Fachschule enthalten kann.
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Realschulen (92)
umfasst die Klassenstufen 5-10, mit Versetzung in die 10. Klassenstufe wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Schulabschluss erreicht. Die Realschule endet mit einer Prüfung und ermöglicht eine Berufsausbildung mit gesteigerten Anforderungen und eröffnet weitere schul. Bildungsgänge.
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Regionalschulen (109)
Hier werden Kinder länger gemeinsam unterrichtet. Sie soll nach der Schulreform in Schleswig-Holstein die alte Hauptschule und die Realschule ersetzen.
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Gemeinschaftsschulen (220)
Hier werden Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 10 gemeinsam unterrichtet. Sie soll nach der Schulreform in Schleswig-Holstein die alte Gesamtschule ersetzen.
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Gesamtschulen (76)
Integrierte Gesamts.: weitgehend gemeinsamer Bildungsgang für Haupt-, Realschule und Gymnasium. Die entsprechenden Abschlüsse werden nach erfolgreichem Besuch der Kl.st. 9 (Hauptschulabschluss), Kl.st. 10 (qualifizierter Hauptschulabschluss bzw. nach Abschlussprüfung der Realschulabschluss) erreicht. In der Oberstufe kann die Fachhochschule erlangt werden. Die Oberstufe schließt mit dem Abitur ab.
Kooperative Gesamtschule: Gymnasium, Realschule und Hauptschule sind bei einem Schulträger verbunden. Die k.Gesamtschule dient dem verstärkten Austausch von Lernangeboten und ermöglicht den SchülerInnen in einzelnen Fächern am Unterricht einer anderen Schulart teilzunehmen. Ansonsten gelten die Vorschriften der jeweiligen Schularten
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Gymnasien (192)
Der Abschluss (Abitur) ermöglicht ein Hochschulstudium. Sie umfasst die die Klassenstufen 5-10 (Sekundarstufe I) und 11-13 (Sekundarstufe II). Mit Versetzung in die 10. Klassenstufe wird ein dem Hauptschulabschl., mit Versetzung in die 11. Kl.st. ein dem Realschulabschl. vergleichbarer Abschluss erreicht. In der Oberstufe kann der Zugang zur Fachhochschule ermöglicht werden.
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Förderschulen/Förderzentrum (218)
für Lernbehinderte (Förderschulen), Verhaltensgestörte (Schule für Erziehungshilfe), Blinde, Sehbehinderte, Geistigbehinderte, Hörgeschädigte, Körperbehinderte, Sprachbehinderte; Sprachheilgrundschulen. Als Förderzentren unterstützen die Sonderschulen den sonderpädagogischen Bedarf in anderen Schularten. Sie können zu den in anderen Schularten vorgesehenen Abschlüssen führen.
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Waldorfschulen (12)
private Ersatzschule mit eigenem Lehr- und Erziehungskonzept (Pädagogik von Rudolf Steiner ). Sie umfasst die Klassenstufen 1-13. In ihr können die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und die Fachhochschulreife/allgmeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden.
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Internate (13)
private und öffentliche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
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Einrichtungen für Hochbegabte (114)
allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, die auf besondere Begabungen und Fähigkeiten der SchülerInnen eingehen
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Privatschulen (120)
allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, die keinen öffentlichen Träger haben und in der Regel Schulgeld verlangen.
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Berufsschule (48)
Vermittelt Jgdl. in einem Ausbildungsverhältnis gem. mit ausbildenden Betrieben eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf; bzw. bereitet auf eine Berufsausbildung oder Aufnahme einer berufl. Tätigkeit vor. Der Berufsschulbesuch führt zum Berufsschulabschluss, es kann ein Abschluss erworben werden, der zum Besuch der Fachoberschule oder Fachschule berechtigt
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Berufsfachschule (56)
vermittelt in best. Fachrichtungen eine erste berufl. Bildung und vertieft und erweitert die allgemeine Bildung. Sie kann zu einer abgeschl. Berufsausbildung führen, durch ggf. zusätzlichen Unterricht kann ein Abschluss erlangt werden, der dem Realschulabschluss oder Abschluss der Fachoberschule gleichwertig ist.
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Berufsoberschule (15)
vermittelt SchülerInnen mit Realschulabschluss und einer erfolgreich abgeschl. mind. 2jährigen Berufsausbildung / mind. 5jährigen einschlägigen Berufstätigkeit vertiefte Kenntnisse, die nach Abschluss die Aufnahme eines fachgebundenen Hochschulstudiums ermöglichen.
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Fachoberschule (34)
vermittelt SchülerInnen nach abgeschl. Berufsausbildung eine Bildung, die nach Abschluss ein Fachhochschulstudium ermöglicht. (gegl. nach Fachrichtungen)
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Fachgymnasium (30)
ermöglicht SchülerInnen mit Realschulabschluss durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte die Fachhochschulreife bzw. nach bestandener Abiturprüfung, die Hochschulzugangsberechtigung.
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Fachschule (38)
vermittelt nach abgeschl. Berufsausbildung und mehrjähr. Berufserfahrung durch Weiterbildung erweiterte berufl. Fachkenntnisse. (alternativ 1jähriges Praktikum). Durch Zusatzunterricht kann ein Abschluss erworben werden, der den Besuch der Fachhochschule ermöglicht.
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Kolleg (2)
vermittelt SchülerInnen mit Hauptschulabschluss und abgschl. Berufsausbildung eine Bildung, die ein Hochschulstudium ermöglicht.
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Abendgymnasium/Abendschulen (7)
das Abendgymn. ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Abendschulen ermöglichen den Erwerb von Schulabschlüssen
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Schulen des Gesundheitswesens (50)
private und öffentliche berufsbildende Schulen des Gesundheitswesens
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Landesberufsschulen (22)
Hier werden besondere Ausbildungsgänge angeboten, die Auszubildenden nicht flächendeckend zur Verfügung stehen
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Berufsbildungswerke (BBW) (41)
BBW sind Einrichtungen, die der Ausbildung und Berufsvorbereitung junger Menschen mit Behinderungen dienen. Sie sollen neben der Ausbildung begleitende Hilfen anbieten, die der Behinderungsart angemessen ist. Zu den Arbeitsbereichen gehört auch der Sozialdienst, dem auch ein Internat angeschlossen ist. Den BBW ist meist auch eine Sonderberufsschule angeschlossen.
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Berufsförderungswerke (BFW) (29)
Ein Berufsförderungswerk (BFW) ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation. Es ist auf die besonderen Belange beruflich Behinderter eingerichtet. Es gibt medizinische, sozialpädagogische und psychologische Fachdienste zur Betreuung der Rehabilitanden neben der Ausbildung. Daneben sind bauliche Maßnahmen wie behindertengerechte Lehrgangsräume und Internatszimmer vorhanden. Die an einem BFW angebotenen Lehrgänge entsprechen den anerkannten Ausbildungsberufen und schließen mit der regulären Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
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berufliche Werkstätten (4)
Ausbildungseinrichtung für Personen mit Assistenzbedarf
Die Zahl in Klammern hinter der Schulart gibt die Anzahl
der bei uns gespeicherten Angebote an.
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